Gedenken unserer Verstorbenen an Allerheiligen/Allerseelen

Kerze (c) Pfarrbriefservice
Datum:
Do. 28. Aug. 2025
Von:
Pastor Josef Wolff

Die Feier des Gedächtnisses und überhaupt die Erinnerung sind von zentraler Bedeutung für unseren Glauben. Würden wir uns nicht in jeder hl. Messe an das erinnern, was Jesus Christus für uns getan hat, wäre alles nur eine hohle Feierei.

Auch die Erinnerung an unsere Verstorbenen und die Verbundenheit mit ihnen über den Tod hinaus gehören zu unserer Kultur und leisten einen Beitrag zum Dank für das Leben.

So ist es gute Tradition, die Namen unserer Verstorbenen der letzten 12 Monate zu Allerheiligen / Allerseelen in einem Gottesdienst zu nennen in der Gemeinde, wo sie zuletzt gewohnt haben. Das Wichtigste ist dabei: Niemand wird vergessen!

Die Pfarrbüros erstellen vor Allerheiligen/Allerseelen eine Liste mit all den Verstorbenen, die nach kirchlichem Ritus beigesetzt worden sind, die unserer katholischen Kirche angehört haben und verstorben sind, auch wenn sie aus irgendeinem Grund kein kirchliches Begräbnis vor Ort hatten und von denen wir nur offiziell durch das Einwohnermeldeamt über deren Tod informiert worden sind. Wie gesagt: Niemand wird vergessen!

Sollte jemand nicht unserer katholischen Kirche angehört haben (also ausgetreten sein oder einer anderen Konfession angehört haben), so kann auch sein/ihr Name an Allerheiligen/Allerseelen mit genannt werden, wenn Angehörige sich dafür rechtzeitig (spätestens Mitte Oktober) im Pfarrbüro melden.

Umgekehrt gilt aber auch: Wenn engste Angehörige aus irgendwelchen Gründen nicht die Veröffentlichung des Namens wünschen, so brauchen wir auch diese Meldung spätestens Mitte Oktober.

Was viele nicht wissen: Auch wenn man formal seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt hat, kann man kirchlich beerdigt werden. Denn einen Verstorbenen würdig zu beerdigen, ist einfach Sache der Barmherzigkeit und Mitmenschlichkeit. Es braucht jedoch einen Hinweis darauf, dass eine Beerdigung in kirchlicher Form im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre, wenn der Verstorbene nicht schon selbst seinen Wunsch dazu schriftlich erklärt hatte. Alles andere könnte als übergriffig und anmaßend verstanden werden.

Auf ein gutes Gedenken und eine Lebensfreundliche Kultur!

Pastor Josef Wolff