„......... mit einer Ausnahme: das Sakrament der Ehe spenden Mann und Frau einander“ Ja, zu Anfang schrieb ich, dass Christus selbst die Sakramente spendet, durch die Hand seiner Diener, mit dieser Ausnahme, die Ehe.
Wir Christen glauben an die Macht Gottes, die das Heil der Menschen will und sie auch bewirken kann, wenn Menschen guten Willens sind. Diese Macht ist die Macht des Heiligen Geistes, man spricht von der Macht der Liebe. „Die Liebe Gottes ist ausgegossen in unseren Herzen durch den Heiligen Geist, der uns gegeben ist“ (Röm 5,5)
Der Heilige Geist selbst also, ist die Kraft, die die Herzen zweier Menschen zueinander finden läßt. Der Heilige Geist ist die Kraft, die eint. Das gilt immer und für alle Menschen. Alles was in Liebe eint, ist beseelt vom Geist Gottes. Der Heilige Geist ist die Kraft, die Verzeihung möglich macht; Der Heilige Geist bewirkt, dass Menschen in Liebe zueinander stehen und fürander sorgen; ihren Lebensweg gemeinsam gehen, wenn das auf sie zutrifft, was der heilige Evangelist Matthäus schreibt: „Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins.“ (Mt. 19,6)
Wann wird diese Verbindung zum Sakrament? In der Liturgie heißt es: „Wo Mann und Frau in Liebe zueinander stehen und füreinander sorgen, einander ertragen und verzeihen“. Zum Sakrament wird diese Gemeinschaft, wenn sich beide Eheleute dies einander versprechen und nach diesem Versprechen leben. Wenn sie nicht nur zusammen, sondern miteinander und füreinander leben, treu zueiander stehen, bis der Tod sie scheidet - und noch eins: wenn sie so gewillt sind, zur Quelle neuen Lebens zu werden.
Ehe, sie ist kein geschützter Begriff. In der Öffentlichkeit und in den Medien drängt man mit Vehemenz darauf, alle Verbindungen zweier Menschen als Ehe zu bezeichnen. Dies ist Sache der Gesellschaftspolitik, die an anderer Stelle diskutiert werden soll. Jede Verbindung hat ihre Würde. In jeder echten Liebe wirkt Gottes Geist. Jeder Verbindung ist einzigartig und wertvoll, aber ohne Wertung: sie ist nicht gleich der anderen. Wie der Baum keine Blume ist und die Wüste kein Meer; wie der Vogel kein Fisch ist und der Mann keine Frau; aber alles seinen Platz in Gottes Schöpfung hat, so ist die sakramentale Ehe die Verbindung von Mann und Frau, und nichts ist ihr gleich.
Wenn die Eheleute in ihrer Verbindung an sich schon Sakrament sind, wieso dann noch eine kirchliche Eheschließung als formellen Akt? Diese Frage stellte sich z.B im Mittelalter noch nicht. Es gab keinen formellen Akt. Je nach Volksgemeinschaft gab es verschiedene Formen. Man konnte auch den Priester bitten, dass er einen Segen über das Paar sprach. Das war aber nicht die formale Eheschließung, wie wir sie heute praktizieren.
Wie so vieles, hat auch das Entstehen der heutigen Praxis einen guten Grund. Weil es die Zivilehe noch nicht gab und damit keine Eheregistrierungen, wurde dies oftmals ausgenutzt, um eine bestehende Ehe zu verschweigen oder zu leugnen und so erneut zu heiraten. Manche entzogen sich ihrer Verpflichtung und ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern und ihres Ehepartners. Damit wurde das Ehesakrament nicht selten ausgehöhlt. Die Menschen waren halt zu allen Zeiten auf der einen Seite zwar Ebenbilder Gottes, aber dennoch mit „menschlichen“ Genen ausgerüstet; wobei sich ja bis heute nichts geändert hat. (Jesus wußte schon um die Notwendigkeit des Bußsakramentes)
Im 16. Jh. hat man sich im Konzil zu Trient unter anderem auch dieser Angelegenheit angenommen und um Mißständen zu begegnen, die feierliche Form eingeführt. Es wurde bestimmt, dass die Ehe vor zwei Trauzeugen und dem Pfarrer geschlossen werden mußte. An dem Grundsatz, dass das Sakrament durch das gegenseitig gegebene und angenommene Jawort der Eheleute zustande kommt, änderte sich nichts. Durch diese Rechtsform wurde die Ehe erst öffentlich anerkannt.
Die Kirchenbücher waren oft die einzigen, offiziellen Standesregister, die es gab.
Es gibt heute Staaten, die die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich anerkennen.
Die bewusste und freiwillige Entscheidung beider zur kirchlichen Trauung
Der Wille zu einer umfassenden Lebensgemeinschaft mit Achtung vor der persönlichen Würde des Ehepartners und die Sorge um das gegenseitige Wohl
Das Bekenntnis zu einem Bund für das ganze Leben ohne Vorbehalte und Bedingungen
Der entschiedene Wille zur ausschließlichen Bindung an den Ehepartner, also zur lebenslangen Treue
Die grundsätzliche Offenheit für Kinder, die einem geschenkt werden, und dem Willen, sie im christlichen Glauben zu erziehen
wenigstens einer der Partner muss Mitglied der katholischen Kirche sein
keiner der Partner darf vorher eine nach katholischem Eherecht gültige Ehe geschlossen haben.
Haben Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden, sollten Sie sich baldmöglichst mit dem Pfarrbüro der GdG Kreuzau-Hürtgenwald in Verbindung setzen. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen für die Trauung notwendig sind und welche Priester und Diakone als Ansprechpartner für die notwendigen Gespräche, Vorbereitung und Durchführung der Trauzeremonie zur Verfügung stehen.
Anselm Grün: Die Trauung. Segen für das gemeinsame Leben
Elmar Gruber: Unsere Trauung. Ein Erinnerungs-Album.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarrbüro auf.
Hier die Öffnungszeiten und Kontaktdaten vom Pfarrbüro
Zusätzlich können Sie weitere Informationen hier erhalten: https://www.bistum-aachen.de/kirchlich-heiraten/start/index.html?
Hier geht es zum Flyer mit möglichen Terminen der Brautleutetage im ersten Halbjahr 2024.