Liebe Mitchristen!
Seit Januar ist die neue Gottesdienst-Ordnung in Kraft. Mit der neuen Ordnung ist die Menge der Gottesdienste an das zuverlässig Planbare angepasst worden, die Gottesdienst-Zeiten sind einheitlicher und einfacher und verlässlicher.
Die neue Ordnung sollte auch Reserven lassen für Sonder-Gottesdienste zu bestimmten Anlässen und auch flexibel sein für den Tausch von Gottesdienst-Zeiten unter Nachbar-Gemeinden.
Mir scheint, die neue Regelung hat sich im Allgemeinen bewährt. Nur wenn ein Priester ausfällt bzw. nicht vor Ort ist, wird es schon mal eng.
In den Sommerferien wird wieder in jahrzehntelanger Verbundenheit Pater Alfred Dyr aus Polen zu uns kommen in der Zeit von Anfang Juli bis Mitte August und Dienste übernehmen.
Allerdings gab es auch Nachfragen, welche Gottesdienst-Zeiten gelten. Immer wenn der 1. auf einen Sonntag fällt (wie jetzt im Juni) ist es wichtig zu beachten, dass sich die neue Regelung alleine nach der Zählung der Sonntage richtet. Denn der Sonntagvorabend (als der Samstagabend) zählt liturgisch schon zum Sonntag. Und deswegen feiern wir schon am Sonntagvorabend die Liturgie vom Sonntag.
Beispiel: Der Samstag, 31. Mai ist der Vorabend zum Sonntag, 1. Juni. Da dieser Sonntag der erste im Monat ist, richten sich die Gottesdienstzeiten nach dem ersten Sonntag im Monat. Somit gelten an dem Samstag, 31. Mai abends die Vorabendzeiten zum ersten Sonntag im Monat.
Natürlich muss man all das nicht wissen und behalten. Dafür gibt es ja den Pfarrbrief und die Homepage. Und wer im Pfarrbüro nachfragt wegen eines Gebetsanliegens oder wegen einer Sondergottesdienstes zu einem bestimmten Anlass, bekommt die aktuelle Auskunft.
Auf dass uns die Gottesdienste weiter zusammenführen und uns die heiligen Orte an Gottes ständige Gegenwart erinnern! –
Pastor J. Wolff