Kirchenvorstandswahl 2025

Mitdenken. Mitentscheiden. Mitverantworten. – Ihre Kirche braucht Sie!

Wahlkreuz (c) Peter Weidemann@pfarrbriefservice
Datum:
Mo. 4. Aug. 2025
Von:
Egon Jakobs

Am 8. und 9. November 2025 werden in den Kirchengemeinden des Bistums Aachen neue Kirchenvorstände gewählt – auch in unseren Pfarrgemeinden im Bereich Kreuzau und Hürtgenwald.

Für unsere Gemeinden suchen wir engagierte Menschen, die bereit sind, als Mitglied des Kirchenvorstandes (im Folgenden KV genannt) Verantwortung zu übernehmen und das Leben unserer Pfarrgemeinden aktiv mitzugestalten.

Der KV ist das rechtlich verantwortliche Gremium der Kirchengemeinde. Er trifft Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal und Gebäude – und arbeitet im Rahmen der neuen Strukturen eng mit Gremien im Pastoralen Raum zusammen. Der KV besteht aus dem Pfarrer als geborenem Mitglied sowie mindestens fünf gewählten Frauen bzw. Männern.

Die Wahl – kurz erklärt

Kandidatinnen/Kandidaten, die sich für die KV-Wahl aufstellen lassen, müssen das 18. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Voraussetzung ist außerdem ein Wohnsitz im Bistum Aachen.

Interessierte Personen werden in die Wahlliste aufgenommen. Diese wird acht Wochen vor der Wahl öffentlich bekannt gemacht – z.B. durch Aushang in der Kirche.

Wählen kann jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, katholisch und Mitglied der Kirchengemeinde ist und seit mindestens sechs Monaten vor dem Wahltag ihren Erstwohnsitz im Gemeindegebiet hat.

Nach der Auszählung der Stimmen am 9. November bilden die fünf Personen mit den meisten Stimmen gemeinsam mit dem Pfarrer den neuen Kirchenvorstand.

Im Zuge der geplanten Fusionen von Kirchengemeinden endet die Amtszeit des neu gewählten Kirchenvorstandes zum 1. Januar 2027, spätestens zum 1. Januar 2028.

Nach der Fusion wird es ein neues Gremium für die dann neu errichtete Pfarrei geben. Dafür können sich Mitglieder des bisherigen Kirchenvorstands erneut zur Wahl stellen. Die Amtszeit beträgt dann 4 Jahre.

Auch wenn die Amtszeit im Zuge der Fusion verkürzt ist, Ihr Mitwirken ist entscheidend für die kommenden Jahre. Gerade jetzt braucht es verantwortungsvolle Menschen, die die Interessen unserer Gemeinde in die neue Struktur einbringen und den Übergang aktiv mitgestalten.

Mit Ihrem Engagement gestalten Sie die Zukunft unserer Kirche vor Ort maßgeblich mit. Denn die Entscheidungen, die heute getroffen werden – etwa zu Gebäuden, Finanzen oder der Gestaltung des kirchlichen Lebens – haben Auswirkungen auf die künftige gemeinsame Pfarrei.

Sie möchten kandidieren oder haben Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:

GdG Kreuzau / Hürtgenwald

Pfarrbüro Kreuzau – Kirchweg 2, 52372 Kreuzau - Telefon: 02422 504570

E-Mail: pfarrbuero.kreuzau@bistum-aachen.de

Pfarrbüro Vossenack – Baptist-Palm-Platz 8, 52393 Hürtgenwald-Vossenack – Telefon: 02429 / 1023

E-Mail: pfarrgemeinde-vossenack@t-online.de

Die Pfarrbüros vermitteln auch gerne den Kontakt zu einem Ansprechpartner in den Gemeinden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

www.bistum-aachen.de/Service-fuer-Gemeinden/kirchenvorstandswahl/

 

Gestalten Sie Kirche mit – für unsere Gemeinden und die Menschen vor Ort.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Autor: Egon Jakobs, Mitglied des Kirchenvorstandes St. Heribert Kreuzau