Kirchenvorstandswahl 2025 Antrag auf Ausstellung eines Briefwahlscheines

Antrag auf Ausstellung eines Briefwahlscheines

Wahlkreuz (c) Peter Weidemann@pfarrbriefservice
Datum:
Mi. 22. Okt. 2025
Von:
E. Roß und S. Jansen

Am 8. und 9. November 2025 werden in den Kirchengemeinden des Bistums Aachen neue Kirchenvorstände gewählt – auch in unseren Pfarrgemeinden im Bereich Hürtgenwald/ Kreuzau.

Wählen kann jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, katholisch und Mitglied der Kirchengemeinde ist und seit mindestens sechs Monaten vor dem Wahltag ihren Erstwohnsitz im Gemeindegebiet hat.

Nach der Auszählung der Stimmen am 9. November bilden die fünf bzw. sechs Personen mit den meisten Stimmen gemeinsam mit dem Pfarrer den neuen Kirchenvorstand.

Wahlberechtigt für die Wahl zum Kirchenvorstand

Wahlberechtigt ist:

wer der katholischen Kirche angehört

am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet

Mitglied der Kirchengemeinde ist

und seit mindestens sechs Monaten vor dem Wahltag den Erstwohnsitz im Gemeindegebiet hat.

Wir möchten alle Pfarrmitglieder dazu einladen, sich rege an der Wahl zu beteiligen. Anhand der Aushänge in den Pfarrkirchen können Sie sich über den Zeitpunkt der Stimmabgabe und über die Kandidaten informieren.

Zudem haben Sie die Möglichkeit eine Briefwahl zu beantragen. In der Anlage können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Briefwahlscheinses herunterladen, unterschreiben und die Wahlunterlagen im Pfarrbüro Vossenack schriftlich anfordern.

Per Post

Baptist-Palm-Platz 8
52393 Hürtgenwald

oder per E-Mail: pfarrgemeinde-vossenack@t-online.de  

oder beantragen Sie die Wahlunterlagen im Pfarrbüro Vossenack telefonisch unter 02429-1023

Für das Organisationsteam

Elena Roß und Silke Jansen

Antrag auf Ausstellung eines Briefwahlscheinses