Am 8. und 9. November 2025 werden in den Kirchengemeinden des Bistums Aachen neue Kirchenvorstände gewählt – auch in unseren Pfarrgemeinden im Bereich Hürtgenwald/ Kreuzau.
Wählen kann jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, katholisch und Mitglied der Kirchengemeinde ist und seit mindestens sechs Monaten vor dem Wahltag ihren Erstwohnsitz im Gemeindegebiet hat.
Nach der Auszählung der Stimmen am 9. November bilden die fünf bzw. sechs Personen mit den meisten Stimmen gemeinsam mit dem Pfarrer den neuen Kirchenvorstand.
Wahlberechtigt ist:
wer der katholischen Kirche angehört
am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
Mitglied der Kirchengemeinde ist
und seit mindestens sechs Monaten vor dem Wahltag den Erstwohnsitz im Gemeindegebiet hat.
Wir möchten alle Pfarrmitglieder dazu einladen, sich rege an der Wahl zu beteiligen. Anhand der Aushänge in den Pfarrkirchen können Sie sich über den Zeitpunkt der Stimmabgabe und über die Kandidaten informieren.
Zudem haben Sie die Möglichkeit eine Briefwahl zu beantragen. In der Anlage können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Briefwahlscheinses herunterladen, unterschreiben und die Wahlunterlagen im Pfarrbüro Vossenack schriftlich anfordern.
Per Post
Baptist-Palm-Platz 8
52393 Hürtgenwald
oder per E-Mail: pfarrgemeinde-vossenack@t-online.de
oder beantragen Sie die Wahlunterlagen im Pfarrbüro Vossenack telefonisch unter 02429-1023
Für das Organisationsteam
Elena Roß und Silke Jansen