Neue Gottesdienstordnung für die GdG Kreuzau - Hürtgenwald

Warum eine neue Gottesdienst-Ordnung?

Logo GdG Kreuzau (c) GdG Kreuzau
Datum:
Do. 28. Nov. 2024
Von:
Pfr. Josef Wolff

Als ich im Januar in unserer schönen GdG Kreuzau-Hürtgenwald meinen Dienst als GdG-Leiter angetreten habe, war es mir wichtig, zuerst mal einen Überblick zu gewinnen über alles, was so in unseren Gemeinden passiert. Ein Herzstück unseres kirchlichen Lebens sind die Gottesdienste, das gemeinschaftliche Beten, auch wenn für weniger als 5% der Katholischen Christen das regelmäßige Mitfeiern der Sonntags-Gottesdienste noch hohe Priorität hat. Das liegt an vielem und nicht zuletzt an der massiven Veränderung der Freizeit-Gestaltung in immer größeren und komplexeren Lebenswelten.

Nach Beratung im GdG-Rat und nach Beteiligung der Priester, der Wort-Gottes-Feier-Leitungen, Kirchenmusiker*innen und Küster*innen setze ich zu Beginn des neuen Kalenderjahres eine neue Gottesdienst-Ordnung für die Sonntage und Werktage in Kraft mit folgenden Merkmalen:

  • Umfang der Gottesdienste reduziert: Wenn wir die älteren Priester schonen möchten, um noch lange von ihnen zu haben, sollten sie nicht ständig so viele Messen und erst recht nicht hintereinander feiern. Das Gleiche gilt für die anderen liturgischen Dienste.
    Wenn es insgesamt weniger reguläre Gottesdienste gibt, dann ist es auch leichter, darüber hinaus zu besonderen Gelegenheiten Gottesdienste zu planen.
  • Uhrzeiten einheitlicher und einfacher: Grundsätzlich fangen Sonntag-Gottesdienste am Vorabend um 17 Uhr und 18:30 Uhr an, am Tag selber um 9 Uhr, 10:30 Uhr und in Kreuzau 18 Uhr. Im Allgemeinen orientieren sich die neuen Zeiten an den bisherigen.
    Durch den zeitlichen Abstand kann man bei Bedarf zwei Gottesdienste hintereinander übernehmen, ohne gehetzt ankommen zu müssen.
    Das Wechseln von Zeiten entfällt. Im Sommer ist die spätere Abendzeit sicher beliebter, im Winter die frühere. Für diejenigen, die nur zu besonderen Anlässen zum Gottesdienst kommen, z.B. zum Jahrgedächtnis eines Angehörigen, sollte es einfacher sein, sich die Zeiten der Gemeinde am Ort und in den Nachbargemeinden zu merken.
    Wer gerne früh aufsteht und viel vom Sonntag hat, ist herzlich eingeladen zur Messe um 9 Uhr in Vossenack. Vielleicht gibt es auch Frühaufsteher in den Nachbargemeinden?
  • Verlässlichkeit: Nur in den größeren Ortsgemeinden ist jede Woche zur selben Zeit eine hl. Messe oder eine hl. Wort-Gottes-Feier. Die wöchentlichen Zeiten sind über das ganze Gebiet der GdG verteilt. Schon jetzt suchen die meisten, welcher Ort und welcher Zeit zu ihnen am besten passt. Wir werden uns zukünftig wohl noch mehr daran gewöhnen, längere Strecken zu fahren, wenn Gottesdienste weniger werden.
    Vielleicht wächst aber auch das Gefühl von Gemeinschaft über den eigenen Kirchturm hinaus, wenn wir an weniger Orten in größerer Gemeinschaft feiern anstatt an vielen Orten in kleinerer Gemeinschaft.
    Und warum sollte es nicht bei Bedarf einen „Kirchenbus“ geben, der an einem Ort zu einer festen Zeit Menschen (ohne eigenes Auto) einsammelt und sie zum Gottesdienst im Nachbarort fährt??
  • „Kapellen-Sonntag“: Die Ordnung richtet sich nach der Reihenfolge der 4 Sonntag im Monat. Wenn es einen 5. Sonntag im Monat gibt, sollen auch Orte in den Blick kommen, wo kein regelmäßiger Gottesdienst stattfindet, z.B. in Kleinhau oder im Caritas-Senioren-Zentrum Friedenau.
  • Kreativität und offene Kirchen und Kapellen: Warum sollten nicht Menschen zu besonderen Gelegenheiten oder regelmäßig in einer Kirche oder Kapelle etwas Liturgisches tun? Stille eucharistische Anbetung, Morgen-/Abend-Gebet, Rosenkranz, Taizé-Gottesdienst oder einfach nur Kirche/Kapelle zum Besuch offenhalten? Ich wüsste nicht, warum ich jemanden davon abhalten sollte, unsere Räume dafür zu nutzen. Denn dafür sind die Gotteshäuser da! Also herzliche Einladung, kreativ in und mit unseren Gottesdienst-Räumen umzugehen!
  • Werktag-Messen erfreuen sich an manchen Orten konstanter Beliebtheit. Wenn der reguläre Zelebrant ausfällt, kann die Gemeinde den Gottesdienst in anderer Form feiern oder fällt die Messe aus.

Wahrscheinlich findet die neue Ordnung nicht nur Freunde; vielleicht wird der ein oder die andere die lieb gewordene Zeit am heimischen Ort vermissen. Die neue Ordnung ist das, was wir als GdG aus meiner Sicht mittelfristig gut leisten können. An Ihnen liegt es, wie Sie Ihre Prioritäten setzen, also was Ihnen das Wichtigere ist: die Uhrzeit, der Ort oder anderes. Schon lange können wir nicht mehr an allen Orten alles, sondern teilen unsere Möglichkeiten in der GdG.

Ich hoffe, dass uns allen die neue Gottesdienst-Ordnung gut und lange dient. Auf jeden Fall sammeln wir damit Erfahrungen und werten sie nach einem Jahr aus. Herzlichen Dank + viel Freude am gemeinschaftlichen Gebet!                    Josef Wolff, GdG-Leiter

Reguläre Sonntag-Gottesdienste ab Januar 2025

 

 

1. Sonntag
(-vorabend)

2. Sonntag
(-vorabend)

3. Sonntag
(-vorabend)

4. Sonntag
(-vorabend)

ggf. 5. Sonntag
(-vorabend)

17:00 Uhr

 

WG Üdingen

HM Stockheim

HM Hürtgen

WG Üdingen

WG Stockheim

HM Großhau

WG Üdingen

HM Stockheim

HM Hürtgen

HM Üdingen,

WG Stockheim

HM Großhau

HM Bogheim

 

HM Kleinhau

18:30 Uhr

WG Kreuzau

HM Obermaub.

WG Winden

HM Bergstein

WG Kreuzau

 

HM Winden

HM Brandenb.

WG Vossenack

WG Kreuzau

HM Obermaub.

WG Winden

HM Bergstein

WG Kreuzau

 

HM Winden

HM Brandenb.

WG Vossenack

WG Kreuzau

 

= 4 HM, 3 WGF

= 3 HM, 4 WGF

= 4 HM, 3 WGF

= 4 HM, 3 WGF

 

 

 

 

 

 

 

  9:00 Uhr

HM Vossenack

HM Vossenack

HM Vossenack

HM Vossenack

HM Vossenack

10:30 Uhr

WG Leversbach

HM Gey

HM Unterm.

HM Thum

HM Leversbach

HM Gey

HM Unterm.

WG Drove

WG Boich

WG Leversbach

HM Gey

HM Unterm.

WG Thum

WG Leversbach

HM Gey

HM Unterm.

WG Drove

HM Boich

 

HM Gey

HM Unterm.

HM Drove

HM Friedenau

11:00 Uhr

HM im Kloster*

HM im Kloster*

HM im Kloster*

HM im Kloster*

HM im Kloster*

 

 

 

 

 

 

18:00 Uhr

HM Kreuzau

HM Kreuzau

HM Kreuzau

Fam.-Messe im Kloster*

HM Kreuzau

HM Kreuzau

 

= 6 HM, 1 WGF

= 5 HM, 3 WGF

= 5-6 HM, 2 WGF

= 5 HM, 3 WGF

 

 

* in Verantwortung der Franziskaner

Reguläre Werktag-Messen ab Januar 2025

Montag

7:30 Uhr Kloster Voss.*

8:30 Uhr Gey, G.N.

(nur am 1. Mo im Monat)

19:00 Uhr Kleinhau, G.N.

 

Dienstag

8:00 Uhr Straß, G.N.

19:00 Uhr Vossenack, J.W.

 

 

Mittwoch

9:00 Uhr Geschw.-Louis-Hs. Vossenack**,
J.W. (nur am 1. Mi im Monat)

 

 

 

Donnerstag

7:30 Uhr Kloster Voss.*

8:00 Uhr Hürtgen, G.N.

18:30 Uhr  Gey, G.N.

 

Freitag

8:00 Uhr Brandenberg, J.W.

8:30 Uhr Großhau, G.N.

10:15 Uhr Geschw.-Louis-Hs.  Voss.**, J.W.

18:00 Uhr Drove**, G.S. (wenn Sonntag vorher Wort-Gottes-Feier)

 

* nicht in pfarrl. Verantwortung

** Grundsätzlich fällt Werktagsmesse aus, wenn reg. Zelebrant nicht verfügbar ist, außer mit ** gekennzeichnete – oder wird durch andere Gebetsform ersetzt (Wort-Gottes-Feier, Rosenkranz, euchar. Anbetung z.B.).