Aktuelle Informationen zur Coronaschutzverordnung für das Bistum Aachen

Corona (c) Bild von Vektor Kunst auf Pixabay
Datum:
So. 3. Apr. 2022
Von:
Pfarrbüro

Für das persönliche Gebet sind die folgenden Pfarrkirchen geöffnet:

St. Heribert in Kreuzau 

täglich in der Zeit von 10:00 – 18:00 Uhr, 
Samstag und Sonntag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr 

St. Andreas in Stockheim

Sonntags in der Zeit von 10:00 - 16:00 Uhr

In Absprache mit den anderen Bistümern in NRW und nach Rückmeldung an die Landesregierung werden für das Bistum Aachen ab dem 3. April folgende Regelungen festgelegt, die im wesentlichen bisher schon praktiziert wurden und eine Festlegung zunächst für die kommenden Wochen darstellen:

Corona Schutzverordnung Bistum Aachen

In Absprache mit den anderen Bistümern in NRW und nach Rückmeldung an die Landesregierung werden für das Bistum Aachen ab dem 3. April folgende Regelungen festgelegt, die im wesentlichen bisher schon praktiziert wurden und eine Festlegung zunächst für die kommenden Wochen darstellen:

Stand: 03.April 2022

  1. Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen (2 oder 3 G). Abstände werden empfohlen.

  2. Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt zwar nach den staatlichen Regeln. Empfohlen wird aber das Tragen der Maske, wenn gesungen wird  oder wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören, nicht eingehalten werden können. Von daher empfehlen wir für unser Bistum sehr, die bisherige Praxis beizubehalten, in den Gottesdiensten Abstand und Maske vorzusehen und ggf. bei besonderen Gottesdiensten (Kasualien, Ostertage, Erstkommunionfeiern) die Möglichkeit zu nutzen, unter 3-G-Bedingungen die Abstände zu verringern. Die liturgischen Dienste können weiterhin die Maske ablegen.

  3. Chöre und Kantoren/innen singen ohne Maske und halten Abstände ein. Hierzu verweisen wir auf die entsprechende Seite des Fachbereichs Kirchenmusik unseres Bischöflichen Generalvikariats.

  4. Die Kommunionspender/innen desinfizieren sich die Hände, bevor die Kommunion dargereicht wird. Mundkommunion wird separat gespendet.

  5. Die Weihwasserbecken sollen ab Ostern wieder befüllt werden.

  6. Kollekten können in der gewohnten Weise durch Weitergabe des Korbes gehalten werden.

  7. Beim Friedensgruß wird empfohlen, auf Körperkontakt zu verzichten.
  8. Die Kirchen werden gut durchlüftet.

  9. Bei Prozessionen und Gottesdiensten im Freien kann auf die Maske verzichtet werden. Abstände werden empfohlen.

  10. Auch wenn das Sonntagsgebot nicht mehr ausgesetzt ist, ist der einzelne Gläubige beim Besuch des Gottesdienstes vom Sonntag weiterhin befreit, wenn dies aus der Vorsichtsmaßnahme vor eigener Ansteckung oder einer Gefahr der Ansteckung für andere begründet ist.

Rolf-Peter Cremer

Stellvertretender Generalvikar

 

Die aktuelle Corona Schutzverordnung sehen Sie hier:

https://www.land.nrw/corona

Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung, die uns nicht leicht gefallen ist.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Georg Scherer, Pfarrer

 

Die aktuelle Coronaschutzverordnung